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DES GB2012 D

Vergütungsbericht Das Vergütungsmodell der Deutsche EuroShop AG wurde 2010 vom Aufsichtsrat überprüft und an das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütungen (VorstAG) und den Corporate Governance Kodex angepasst. SYSTEM DER VORSTANDSVERGÜTUNG Die Vorstandsbezüge werden vom Aufsichtsrat festgelegt. Das Vergü- tungssystem sieht neben einer erfolgsunabhängigen Jahresgrundver- gütung, die sich an den Aufgaben des jeweiligen Vorstandsmitglieds orientiert, eine erfolgsbezogene Vergütungskomponente sowie Sach- leistungen in Form eines Firmenfahrzeugs sowie Beiträge für eine Altersvorsorgeversicherung vor. Die Tantieme als erfolgsbezogene Vergütungskomponente orientiert sich an der nachhaltigen Unternehmensentwicklung. Die Tantieme basiert auf dem gewichteten Durchschnitt des Geschäftsjahres und der vorhergehenden zwei Geschäftsjahre. Dabei wird das Konzern- EBT (ohne Bewertungsergebnis) des Geschäftsjahres mit 60%, das des letzten Geschäftsjahres mit 30% und das des vorletzten Geschäfts- jahres mit 10% in die Bemessungsgrundlage einbezogen. Von der Bemessungsgrundlage erhält Herr Böge 0,5% und Herr Borkers 0,2% als Tantieme. Die Tantieme ist der Höhe nach begrenzt auf 150% der jährlichen Grundvergütung. Die erfolgsunabhängige Jahresgrundvergütung für Herrn Böge beträgt 300.000€ und für Herrn Borkers 168.000€ . Für das Geschäftsjahr 2012 ergibt sich darüber hinaus für Herrn Böge eine voraussichtliche Tantieme von 450.000€ und für Herrn Borkers von 180.000€ . Die endgültige Höhe der Tantieme liegt erst mit Billigung des Konzernab- schlusses durch den Aufsichtsrat vor und gelangt dann zur Auszahlung. Sollte sich die Ertrags- und Vermögenslage der Gesellschaft während der Laufzeit des jeweiligen Anstellungsvertrags so erheblich verschlechtern, dass die Weiterzahlung der Bezüge unbillig wäre, gelten die Regelungen des §87 Abs. 2 AktG. Über den Umfang der Herabsetzung der Bezüge entscheidet der Aufsichtsrat nach freiem Ermessen. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch die Gesellschaft, ohne dass hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, haben die Vorstände Anspruch auf eine Abfindung in Höhe der bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ausstehenden Jahresvergü- tungen, begrenzt jedoch auf maximal zwei Jahresvergütungen (Jahres- grundvergütung zzgl. Tantieme). Für die Bemessung der Höhe der Jahresvergütungen ist der Durchschnitt der Jahresvergütung des letz- ten Geschäftsjahrs und der voraussichtlichen Jahresvergütung des lau- fenden Geschäftsjahres maßgebend. Als Komponente mit langfristiger Anreizwirkung wurde 2010 erst- malig ein sogenannter Long Term Incentive (LTI) vereinbart. Die Höhe des LTI basiert auf der Veränderung der Marktkapitalisierung der Deutsche EuroShop AG im Zeitraum vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2015. Die Marktkapitalisierung ergibt sich aus der Multi- plikation des Aktienkurses mit der Anzahl der ausgegebenen Aktien der Gesellschaft. Zum 1. Juli 2010 hat die Marktkapitalisierung ent- sprechend den Angaben der Deutschen Börse 983,5 Mio.€ betragen. Bei einer positiven Veränderung der Marktkapitalisierung in dem vor- benannten fünfjährigen Zeitraum von bis zu 500 Mio.€ erhält Herr Böge 0,2% und Herr Borkers 0,025% der Veränderung. Für eine darüber hinausgehende Veränderung werden 0,1% bei Herrn Böge und 0,0125% bei Herrn Borkers vergütet. Die Auszahlung des LTI erfolgt bei Herrn Borkers im Dezember 2015, bei Herrn Böge in fünf gleichen Jahresraten, erstmals am 1. Januar 2016. Im Falle einer vor- zeitigen Beendigung des Anstellungsvertrags durch die Gesellschaft werden bis dahin entstandene etwaige Ansprüche aus dem LTI vor- zeitig ausgezahlt. Seit dem 1. Juli 2010 erhöhte sich die Marktkapitalisierung der Gesell- schaft bis zum 31. Dezember 2012 auf 1.706,8 Mio.€ (31. Dezember 2011: 1.280,5 Mio.€ ). Sie lag damit um 723,3 Mio.€ (31. Dezember 2011: 297,0 Mio.€ ) über dem Stand vom 1. Juli 2010. Der Barwert des sich daraus ergebenden potenziellen Anspruchs aus dem LTI belief sich zum Jahresende auf 1.272 T€ (31. Dezember 2011: 609 T€ ). Im Geschäftsjahr wurde hierfür eine Zuführung zur Rückstellung in Höhe von 305 T€ (2011: 96 T€ ) berücksichtigt. VERGÜTUNG DES VORSTANDS IN 2012 Die Bezüge des Vorstands betrugen 1.193 T€ und verteilen sich wie folgt: ERFOLGS- UNABHÄNGIGE VERGÜTUNG ERFOLGS- BEZOGENE VERGÜTUNG NEBEN- LEISTUNGEN GESAMT GESAMT VORJAHR Claus-Matthias Böge 300 464 65 829 739 Olaf Borkers 168 186 10 364 327 468 650 75 1.193 1.066 in T€ Summe gesamt DES GESCHÄFTSBERICHT 2012 { 121 } KONZERNLAGEBERICHT Vergütungsbericht

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