Zu den wichtigsten Anlagerichtlinien der Deutsche EuroShop gehören:
Die DES investiert ausschließlich in Shoppingcenter.
Die Mindestobjektgröße beträgt 15.000 m². Büroflächen oder sonstige nicht einzelhandelsbezogene Nutzungen sollten nicht mehr als 15 % der gesamten Objekterträge erwirtschaften.
Die Standorte sollten ein Einzugsgebiet von mindestens 300.000 Einwohnern aufweisen.
Ankäufe von Shoppingcenterprojekten erfolgen grundsätzlich erst, wenn eine vollziehbare Baugenehmigung vorliegt und 40 % der Mietflächen durch verbindliche Mietvertragsangebote langfristig abgesichert sind.
Projektentwicklungen ohne Baurecht und Vorvermietung können im Rahmen von Joint Ventures übernommen werden. Die Projektentwicklungskosten dürfen im Einzelfall 5 % und die Summe aller Projektentwicklungen 10 % des Eigenkapitals der Deutsche EuroShop nicht übersteigen.
Der Investitionsschwerpunkt liegt in Deutschland. Die Investitionen im europäischen Ausland sollen einen Anteil von 25 % am Gesamtinvestitionsvolumen nicht überschreiten.