Konzern

The Shopping Center Company

Vorstand

 

Der Vorstand der Deutsche EuroShop SE ist das Leitungsorgan des Konzerns. Er ist an das Unternehmensinteresse gebunden und orientiert sich dabei an der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswerts.

Der Vorstand der Deutsche EuroShop SE leitet den Konzern nach den Bestimmungen der SE-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)), des SE-Ausführungsgesetzes (SEAG) sowie den aktienrechtlichen Bestimmungen und einer Geschäftsordnung. Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Geschäftsverfahren des Vorstands sind in einer Geschäftsordnung sowie einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt. Zu den Geschäftsführungsaufgaben des Vorstands zählen in erster Linie die Führung des Konzerns, die Festlegung der strategischen Ausrichtung, die Planung sowie die Einrichtung, Durchführung und Überwachung eines Risikomanagements.

Ausführliche Informationen zur Vergütung des Vorstands wie der Vergütungsbericht sowie das Vergütungssystem für den Vorstand stehen Ihnen hier zur Verfügung.