Die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG wurde am 15. Februar 2022 wie folgt veröffentlicht:
Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop AG erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der letzten Fassung vom 16. Dezember 2019 mit nur einer Ausnahmen entsprochen wurde und wird.
1. Der Konzernabschluss wird binnen 120 Tagen nach Geschäftsjahresende veröffentlicht (Kodex Ziff. F. 2)
Die Gesellschaft legt Wert darauf, geprüfte und vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Aufgrund der zeitlichen Abläufe für die Erstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses ist ein früherer Termin für die Veröffentlichung nicht möglich. Untestierte, aber für den Kapitalmarkt wesentliche Kennzahlen werden vorab veröffentlicht.
Hamburg, 15. Februar 2022
Vorstand und Aufsichtsrat
Deutsche EuroShop AG
Nicolas Lissner (Senior Manager Investor & Public Relations, links) und Patrick Kiss (Head of Investor & Public Relations, rechts). Mehr