Nach der seit dem 1. Juli 2002 geltenden Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht von Käufen und Verkäufen von Aktien der Deutsche EuroShop AG durch Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane kommt die Gesellschaft an dieser Stelle ihrer Veröffentlichungspflicht von Directors' Dealings nach Artikel 19 der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) nach.
Unter Bezug auf § 161 AktG geben wir Ihnen entsprechend den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex (Ziff. 6.6) davon Kenntnis, dass die Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2019 folgende Anteile an den ausgegebenen Aktien der Deutsche EuroShop AG (61.783.594 Stück) halten:
Aufsichtsrat |
12.103.396 Stück |
Vorstand |
6.500 Stück |
Mögliche Transaktionen von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen in Aktien der Deutsche EuroShop AG innerhalb der letzten Jahre finden Sie hier:
Nicolas Lissner (Manager Investor & Public Relations, links) und Patrick Kiss (Head of Investor & Public Relations, rechts). Mehr