Please activate JavaScript!
Please install Adobe Flash Player, click here for download

DES GB2014 D

SHOPPING68 GESCHÄFTSBERICHT 2014Deutsche EuroShop KONZERNABSCHLUSS Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze Konsolidierungskreis Tochterunternehmen In den Konzernabschluss werden alle Tochtergesellschaften einbezogen, an denen der Deutsche EuroShop AG direkt oder indirekt die Mehrheit der Stimmrechte zustehen. Zum 31. Dezember 2014 umfasst der Konsolidierungskreis neben dem Mutterunternehmen zwölf (i.Vj. zwölf) vollkon- solidierte in- und ausländische Tochterunternehmen. Die Deutsche EuroShop AG ist mit 52,01 % an der Main- Taunus-Zentrum KG, Hamburg beteiligt und übt einen be- herrschenden Einfluss auf die Gesellschaft aus. Die übrigen Anteile von 47,99% befinden sich in Streubesitz. Die Gesell- schaft wies am Bilanzstichtag langfristige Vermögenswerte in Höhe von 547.590 T€ (i.Vj. 528.490 T€) und kurzfristige Vermögenswerte in Höhe von 14.804 T€ (i.Vj. 15.956 T€) aus. Die langfristigen Schuldposten betrugen 220.000 T€ (i.Vj. 220.000 T€), die kurzfristigen Schuldposten beliefen sich auf 4.573 T€ (i.Vj. 5.046 T€). Die Gesellschaft erzielte einen Um- satz in Höhe von 34.110 T€ (i.Vj. 33.646 T€) und einen Jah- resüberschuss in Höhe von 22.033 T€ (i.Vj. 16.630 T€). An die Kommanditisten wurde im Berichtsjahr eine Ausschüttung in Höhe von 11.490 T€ (i.Vj. 9.604 T€) geleistet. Gemeinschaftsunternehmen Gemeinschaftsunternehmen, bei denen die Deutsche Euro- Shop AG zusammen mit Dritten über die Mehrheit der Stimm- rechte verfügt, werden als joint operation klassifiziert und at- equity bilanziert. Es handelt sich am Bilanzstichtag um sechs Unternehmen. Wir verweisen hierzu auch auf die Erläuterungen der„ÄnderungenvonBilanzierungs-undBewertungsmethoden“. Die Deutsche EuroShop ist mit 75 % an der Stadt-Galerie Pas- sauKG,Hamburgbeteiligt.AufgrundgesellschaftsrechtlicherVer- einbarungenverfügtsienichtüberdieMehrheitderStimmrechte. Assoziierte Unternehmen Soweit die Deutsche EuroShop AG entsprechend IAS 28 auf Unternehmeneinenmaßgeblichen,aberkeinenbeherrschenden Einfluss ausüben kann, werden diese Beteiligungen at-equity bilanziert. Am Bilanzstichtag handelte es sich um fünf Unter- nehmen. Beteiligungsunternehmen Gemäß den Vorschriften des IAS 39 werden Beteiligungen, auf die die Deutsche EuroShop AG weder einen maßgeblichen noch einen beherrschenden Einfluss hat, zum beizulegenden Zeit- wert (Fair Value) bewertet. Es handelt sich um die Beteiligung an der Ilwro Holding B.V., Amsterdam. Konsolidierungsgrundsätze Die Kapitalkonsolidierung erfolgt durch die Verrechnung der Anschaffungskosten mit dem anteiligen, neu bewerteten Eigen- kapital der Tochterunternehmen zum Zeitpunkt des Erwerbs bzw. ihrer erstmaligen Einbeziehung. Ein sich eventuell erge- bender aktivischer Unterschiedsbetrag wird bei Werthaltig- keit als Geschäfts- oder Firmenwert unter den Immateriellen Vermögenswerten ausgewiesen. Negative Unterschiedsbeträge werden nach einer erneuten Prüfung (Reassessment) ergebnis- wirksam vereinnahmt. Gemeinschafts- und assoziierte Unternehmen werden at-equity bilanziert. Dabei werden die Anschaffungskosten der Betei- ligung um die dem Kapitalanteil der Deutsche EuroShop AG entsprechenden Eigenkapitalveränderungen erfolgswirksam erhöht oder vermindert. KonzerninterneGeschäftsvorfällewerdenimRahmenderSchul- den- und Aufwands- und Ertragskonsolidierung eliminiert. Währungsumrechnung Konzernwährung ist der Euro (€). DieaußerhalbdesGebietsderEuropäischenWährungsunionge- legenen,indenKonzernabschlusseinbezogenenGesellschaften, werdenalsrechtlichselbstständige,aberwirtschaftlichunselbst- ständige,integrierteUnternehmenangesehen.Daherweichtdie BerichtswährungdieserEinheit(polnischerZloty)vonderfunk- tionalenWährung(€)ab.GemäßIAS21erfolgtdieUmrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse nach dem Konzept der funktionalen Währung, sodass die Bi- lanz so umzurechnen ist, als wären die Geschäftsvorfälle beim Konzern selbst angefallen, da die lokale Währung der integrier- ten Unternehmen schon für diese selbst als Fremdwährung gilt. Daher werden die monetären Werte zum Stichtagskurs und die nichtmonetären Posten zum Kurs des Erstverbuchungs- zeitpunktes umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die zum bei- zulegenden Zeitwert anzusetzen sind, sind zum Stichtagskurs umzurechnen. Die Posten der Konzern-Gewinn- und Verlust- rechnung, die erfolgswirksam erfasst werden, werden zu Jahres- durchschnittskursen bzw. bei stärkeren Schwankungen mit dem Kurs am Transaktionstag umgerechnet. Eine Umrechnungsdif- ferenz, die entstehen kann, wenn die Umrechnungskurse der Bilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung diffe- rieren, wird erfolgswirksam berücksichtigt. Für die Umrechnung der ungarischen Abschlussbestandteile der Einkaufs-Center Arkaden Pécs KG, Hamburg von Forint in Euro wurde ein Stichtagskurs von 314,89 HUF (i.Vj. 296,91 HUF) und ein Durchschnittskurs von 308,66 HUF (i.Vj. 296,92 HUF) angewandt. Bei der Umrechnung des Einzelabschlusses der polnischen Objektgesellschaft wurde ein Stichtagskurs von 4,2623 PLN (i.Vj. 4, 1472 PLN) und ein Durchschnittskurs von 4,1843 PLN (i.Vj. 4,1975 PLN) zugrunde gelegt. Grundlagen der Berichterstattung Folgende neue bzw. geänderte Standards und Interpretationen sind erstmalig verpflichtend für Geschäftsjahre anzuwenden, die am 31. Dezember 2014 enden: 1. IFRS 10 Konzernabschlüsse 2. IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen 3. IFRS 12 Angaben zu Anteilen an Unternehmen 4. IAS 27 Einzelabschlüsse 5. IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen 6. Angaben zum erzielbaren Betrag bei nicht-finanziellen Vermögenswerten (Änderungen an IAS 36) 7. Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzie- rung von Sicherungsgeschäften (Änderungen an IAS 39) 8. Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen: Übergangsleitlinien (Änderung an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12) 9. Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 10. Saldierung von finanziellen Vermögenswerten und Schulden (Änderungen an IAS 32) IFRS 10 Konzernabschlüsse (seit 1. Januar 2014) IFRS 10 ersetzt die Konsolidierungsvorschriften des IAS 27. IAS 27 entfällt jedoch nicht ersatzlos. Sein Anwendungsbereich ist aber zukünftig auf die Bilanzierung von Tochterunterneh- men, assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunterneh- men im Einzelabschluss des Mutterunternehmens beschränkt. IFRS 10 enthält nunmehr die bisher allgemein in IAS 27 und für Zweckgesellschaften in SIC 12 geregelten Aspekte der Vollkon- solidierung. IFRS 10 enthält zudem ein einheitliches Konsoli- dierungskonzept. Ein Mutter-Tochter-Verhältnis wird anhand der Entscheidungskriterien, Entscheidungsgewalt (power) und Ergebnisvariabilität (variability in returns) und deren Verhältnis zueinander bestimmt (link between). IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen (seit 1. Januar 2014) IFRS 11 regelt die Bilanzierung von Sachverhalten, in denen ein Unternehmen gemeinschaftliche Führung über ein Gemein- schaftsunternehmen oder eine gemeinschaftliche Tätigkeit ausübt. IFRS 11 ersetzt IAS 31 und SIC 13. Durch die geän- derte Definitionen gibt es nur noch zwei Arten gemeinsamer Vereinbarungen: gemeinschaftliche Tätigkeiten und Gemein- schaftsunternehmen. Die Klassifizierung als gemeinschaftlich geführte Vermögenswerte (IAS 31) ging in gemeinschaftliche Tätigkeiten über. Das bisherige Wahlrecht der Quotenkonsolidierung nach IAS 31 bei gemeinschaftlich geführten Unternehmen wurde abgeschafft. Stattdessen ist die Anwendung der Equity-Methode für als Gemeinschaftsunternehmen (joint ventures) klassifi- zierte gemeinsame Vereinbarungen im Konzernabschluss ver- pflichtend. Daneben werden gemeinschaftliche Tätigkeiten (joint operations) wie bisher anteilig im Einzel- und Konzern- abschluss des übergeordneten Unternehmens bilanziert. IFRS 12 Angaben zu Anteilen an Unternehmen (seit 1. Januar 2014) IFRS 12 ersetzt die bisherigen Vorschriften zu Anhangsangaben in IAS 27, IAS 28, IAS 31 und SIC 12. Der Standard regelt damit einheitlich die Angabepflichten für alle Arten von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Unternehmen müssen Angaben machen, die es dem Abschluss- adressaten ermöglichen, die Art, Risiken und finanziellen Aus- wirkungen zu beurteilen, die mit dem Engagement des Unter- nehmens bei Tochterunternehmen, assoziierten Unternehmen, gemeinsamen Vereinbarungen und nicht konsolidierten struk- turierten Unternehmen verbunden sind. IAS 27 Einzelabschlüsse (seit 1. Januar 2014) Infolge der neuen Standards zum Konsolidierungspaket (IFRS 10, IFRS 11) wurde IAS 27 geändert. IAS 27 enthält in- folge der Veröffentlichung des neuen IFRS 10 nur noch Leit- linien zur Bilanzierung und zu Anhangangaben von Tochter- gesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierten Unternehmen im IFRS-Einzelabschluss. IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen (seit 1. Januar 2014) Infolge der Änderungen an den Standards zum Konsolidie- rungskreis wurde auch IAS 28 geändert. Die überarbeitete Version unterscheidet sich zur bisherigen Fassung von IAS 28 weniger inhaltlich als redaktionell. In IAS 28 werden die Vor- schriften für die Anwendung der Equity-Methode geregelt. Bei der Equity-Methode wird eine Unternehmensbeteiligung bei Zugang zu Anschaffungskosten angesetzt und der Buchwert nach dem Erwerbszeitpunkt um die anteiligen Gewinne und Verluste erhöht oder vermindert. Die Definition eines assoziierten Unternehmens erfolgt über das Konzept des „maßgeblichen Einflusses“, wonach auf die Möglichkeit der Mitwirkung an den finanz- und geschäfts- politischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens abzustellen ist. Angaben zum erzielbaren Betrag bei nicht-finanziellen Ver- mögenswerten (Änderungen an IAS 36) (seit 1. Januar 2014) Die Änderungen sind auf eine Folgeänderung des IAS 36 im Zuge der Veröffentlichung von IFRS 13 zurückzuführen. Mit der Einführung von IFRS 13 wurden Angabevorschriften in IAS 36 teils zu weit gefasst. So wäre u.a. der erzielbare Betrag einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit mit Geschäfts- oder Firmenwert oder der immateriellen Vermögenswerte mit un- begrenzter Nutzungsdauer anzugeben gewesen, unabhängig davon, ob eine Wertminderung erfasst wurde. Die Änderungen sehen eine entsprechende Angabepflicht des erzielbaren Be- trags hingegen nur dann vor, wenn in dem Geschäftsjahr auch tatsächlich eine Wertminderung erfasst wurde. Zudem beinhalten die Änderungen Klarstellungen und Erwei- terungen zu Angabepflichten von wertgeminderten Vermö- genswerten, deren erzielbarer Betrag auf der Grundlage ihres beizulegenden Zeitwerts abzüglich Veräußerungskosten be- stimmt wurde. Novation von Derivaten und Fortsetzung der Bilanzierung von Sicherungsgeschäften (Änderungen an IAS 39) (seit 1. Januar 2014) Ziel der Änderungen ist, Auswirkungen auf die Sicherungsbi- lanzierung bei Ausbuchung von Derivaten zu vermeiden, die aufgrund der Novation notwendig werden. Infolge der Ände- rungen an IAS 39 bleiben Derivate trotz einer Novation weiter- hin als Sicherungsinstrumente in fortbestehenden Sicherungs- beziehungen designiert, wenn bestimmte Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind. Konzernabschlüsse, Gemeinsame Vereinbarungen und Angaben zu Anteilen an anderen Unternehmen: Übergangs- leitlinien (Änderung an IFRS 10, IFRS 11 und IFRS 12) (seit 1. Januar 2014) Die Änderungen dienen der Klarstellung zur Erstanwendung von IFRS 10 und beinhalten zusätzliche Erleichterungen in al- len Standards des Konsolidierungspakets. Darüber hinaus wird die wegen der retrospektiven Anwendung gebotene Anpassung der Vergleichszahlen auch bei Berichterstattung von mehr als einer Vergleichsperiode nur für die (unmittelbar vorausgehende) Vorperiode verlangt. Investmentgesellschaften (Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27) (seit 1. Januar 2014) Die Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27 dienen der Definition einer Investmentgesellschaft. Darüber hinaus wird von einem Mutterunternehmen, welches eine Investitionsge- sellschaft ist, verlangt, dessen Beteiligungen an einzelne Toch- tergesellschaften erfolgswirksam zum beigelegten Zeitwert im Konzern- und Einzelabschluss zu bewerten. Weiterhin beinhalten die Änderungen die erforderlichen An- hangangaben zu Investmentgesellschaften in IFRS 12 und dem geänderten IAS 27.

Seitenübersicht