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DES GB2015 Deutsch

Die wesentlichen Vereinbarungen der Deutsche   EuroShop AG, die eine  Klausel für den Fall einer Übernahme (Change of Control) der Deutsche   EuroShop AG enthalten, betreffen hauptsächlich bilaterale Kreditfazili- täten sowie mehrere Darlehensverträge. Im Übernahmefall haben die jeweiligen Kreditgeber das Recht, die Fazilität zu kündigen und gege- benenfalls fällig zu stellen bzw. die Rückzahlung der Darlehen zu ver- langen. Dabei wird eine Übernahme angenommen, wenn ein Dritter die Kontrolle über die Deutsche   EuroShop AG erlangt; dies kann auch eine  gemeinschaftlich handelnde Gruppe sein. Erklärung zur Unternehmens- führung (§ 289a HGB) Die Erklärung gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Governance  Kodex sowie gemäß §289a HGB über Unternehmensführung ist auf der Website der Deutsche EuroShop veröffentlicht unter www.deutsche-euroshop.de/ezu Hamburg, 15. April 2016 Zukunftsbezogene Aussagen Dieser Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Ein- schätzungen künftiger Entwicklungen seitens des Vorstands basieren. Die Aussagen und Prognosen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Aussagen und Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, so können die tatsächlichen Er- gebnisse von den zurzeit erwarteten abweichen. Rundungen und Veränderungsraten Bei Prozentangaben und Zahlen in diesem Bericht können Rundungs- differenzen auftreten. Die Vorzeichenangabe der Veränderungsraten richtet sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten: Verbesserungen werden mit Plus (+) bezeichnet, Verschlechterungen mit Minus (-). KONZERN- LAGEBERICHT 137

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