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Den 'D-REIT' außerhalb des Investmentgesetzes regeln Steuerliche Gesamtbelastung im Auge behalten

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Bonn/Frankfurt am Main/Hamburg, 10. März 2005 - IVG Immobilien AG, Deutsche Wohnen AG und Deutsche EuroShop AG befürworten die klare Positionierung eines deutschen REIT außerhalb des Investmentgesetzes und des Investmentsteuergesetzes.

Die drei großen börsennotierten deutschen Immobilienaktiengesellschaften unterstützen den ehrgeizigen Plan des Bundesfinanzministeriums zur kurzfristigen Einführung eines deutschen REIT. 'Im Ausland beobachtet man das Thema mit großem Interesse. Nicht nur aus Immobilien- und Kapitalmarktsicht, sondern auch als Prüfstein für die Veränderungsdynamik in Deutschland insgesamt' berichtet Dr. Eckart John von Freyend, Vorstandsvorsitzender der IVG Immobilien AG, aus seinen Gesprächen mit internationalen Investoren.

Nur durch eine eigenständige Positionierung im Vergleich zu bestehenden Immobilienanlageprodukten, insbesondere offene und geschlossene Fonds, kann ein deutscher REIT die erforderliche Transparenz und internationale Vergleichbarkeit bekommen. Diese benötigt er, um im weltweiten Wettbewerb um Immobilienanlagekapital bestehen zu können. Die Bindung eines REIT an die Regularien deutscher offener Immobilienfonds wäre hingegen nicht zielführend und das falsche Signal an den Kapitalmarkt. 'Die strengen Anforderungen von Aktiengesetz, Wertpapierhandelsgesetz und Anlegerschutzverbesserungsgesetz sorgen bereits für Transparenz auf internationalem Niveau. Überregulierung stünde den selbstreinigenden Kräften des Marktes im Wege', stellt Claus- Matthias Böge, Sprecher des Vorstandes der Deutsche EuroShop AG, fest.

Die von der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) vorgelegten Empfehlungen bilden eine gute Basis für die Einführung eines deutschen REIT. Andreas Lehner, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Wohnen AG: 'Die IFD hat ausgezeichnete Pionierarbeit geleistet, die es nun vom Gesetzgeber zu konkretisieren gilt.'

Im kommenden Gesetzgebungsverfahren kommt es nach Auffassung der drei Gesellschaften vor allem darauf an, die steuerliche Gesamtbelastung eines deutschen REIT-Modells zutreffend zu erfassen: Die Besteuerung stiller Reserven (so genannte 'Exit-Tax'), die genaue Definition der Ausschüttungsbemessungsgrundlage und die Besteuerung beim Anleger stellen ein Gesamtsystem dar, das über die Akzeptanz eines REIT entscheiden wird.

Wenn der D-REIT entsprechend strukturiert wird  und die großen Bestandshalter, Unternehmen und der öffentliche Sektor zum Einstieg in REITs gewonnen werden können, profitieren die öffentlichen Haushalte, der Kapital- und Immobilienmarkt und damit der Wirtschaftsstandort Deutschland, wie auch entsprechende Erfahrungen des Auslandes belegen.

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