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Stimmrechtsmitteilungen

Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.

 

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Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung (Korrektur) gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsche EuroShop AG 09.04.2015 15:01 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Korrektur der Veröffentlichung vom 08.04.2015: 1. BlackRock International Holdings, Inc., Wilmington, DE, Vereinigte Staaten von Amerika hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 02.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 1622346 Stimmrechten) betragen hat. 1,11% der Stimmrechte (das entspricht 598532 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 0,0002% der Stimmrechte (das entspricht 122 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. 1,97% der Stimmrechte (das entspricht 1064162 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden. 2. BR Jersey International Holdings L.P., St. Helier, Jersey, Kanalinseln hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 08.04.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 02.04.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 3,01% (das entspricht 1622346 Stimmrechten) betragen hat. 1,11% der Stimmrechte (das entspricht 598532 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. 0,0002% der Stimmrechte (das entspricht 122 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 2 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. 1,97% der Stimmrechte (das entspricht 1064162 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 6 WpHG in Verbindung mit Satz 2 WpHG zuzurechnen. Der oben genannte Gesamtstimmrechtsbetrag entspricht nicht zwangsläufig der Summe der einzeln aufgeführten Zurechnungsbestände. Das resultiert daraus, dass Stimmrechte innerhalb der BlackRock-Unternehmensgruppe mehrfach zugerechnet werden. 09.04.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche EuroShop AG Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland Internet: www.deutsche-euroshop.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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