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Stimmrechtsmitteilungen

Gemäß Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) besteht die Verpflichtung, dem Unternehmen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht eine Veränderung von Stimmrechtsanteilen an der Deutsche EuroShop AG mitzuteilen, wenn die Höhe des Stimmrechtsanteils bestimmte Schwellen (3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % oder 75 % der Stimmrechte) erreicht oder über- oder unterschreitet.

 

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Deutsche EuroShop AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Deutsche EuroShop AG 03.06.2015 16:09 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- 1. Die DESAG Vermögensverwaltung G.m.b.H., Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 28.05.2015 die Schwelle von 3%, 5%, 10% und 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 15,01% (das entspricht 8095000 Stimmrechten) betragen hat. 2. Die AROSA Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H., Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 28.05.2015 die Schwelle von 10% und 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 15,01% (das entspricht 8095000 Stimmrechten) betragen hat. 15,01% der Stimmrechte (das entspricht 8095000 Stimmrechten) sind der Gesellschaft gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: DESAG Vermögensverwaltung G.m.b.H. 3. Herr Alexander Otto, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.06.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 28.05.2015 die Schwelle von 15% der Stimmrechte überschritten hat und an diesem Tag 17,33% (das entspricht 9349125 Stimmrechten) betragen hat. 16,68% der Stimmrechte (das entspricht 8998125 Stimmrechten) sind Herrn Otto gemäß § 22 Abs. 1, Satz 1, Nr. 1 WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei gehalten über folgende Aktionäre, deren Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG jeweils 3 Prozent oder mehr beträgt: DESAG Vermögensverwaltung G.m.b.H. und AROSA Vermögensverwaltungsgesellschaft m.b.H. 4. Herr Benjamin Otto, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.06.2015 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 28.05.2015 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 1,48% (das entspricht 800000 Stimmrechten) betragen hat. 5. Die 'Bravo-Alpha' Beteiligungs G.m.b.H., Hamburg, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 02.06.2015 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der Deutsche EuroShop AG, Hamburg, Deutschland am 28.05.2015 die Schwelle von 5% und 3% der Stimmrechte unterschritten hat und an diesem Tag 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) betragen hat. 03.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de --------------------------------------------------------------------------- Sprache: Deutsch Unternehmen: Deutsche EuroShop AG Heegbarg 36 22391 Hamburg Deutschland Internet: www.deutsche-euroshop.de Ende der Mitteilung DGAP News-Service ---------------------------------------------------------------------------

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