Deutsche Euroshop Investor Relations

Meldepflichtige Wertpapiergeschäfte


Nach der seit dem 1. Juli 2002 geltenden Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht von Käufen und Verkäufen von Aktien der Deutsche EuroShop AG durch Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane kommt die Gesellschaft an dieser Stelle ihrer Veröffentlichungspflicht von Directors´-Dealings nach (4. FMFG, § 15 a WpHG).

Mögliche Transaktionen von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen in Aktien der Deutsche EuroShop AG innerhalb der letzten 30 Tage finden Sie hier:

 

 

Directors´-Dealings

Unter Bezug auf § 161 AktG geben wir Ihnen entsprechend den Empfehlungen des Corporate Governance Kodex (Ziff. 6.6) davon Kenntnis, dass die Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglieder zum 31. Dezember 2010 folgende Anteile an den ausgegebenen Aktien der Deutsche EuroShop AG (51.631.400 Stück) halten:

 

Aufsichtsrat

6.074.062 Stück

Vorstand

27.761 Stück

 

Nach der seit dem 1. Juli 2002 geltenden Mitteilungs- und Veröffentlichungspflicht von Käufen und Verkäufen von Aktien der Deutsche EuroShop AG durch Mitglieder der Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane kommt die Gesellschaft an dieser Stelle ihrer Veröffentlichungspflicht von Directors´-Dealings nach (4. FMFG, § 15 a WpHG).

Mögliche Transaktionen von Geschäftsführungs- und Aufsichtsorganen in Aktien der Deutsche EuroShop AG innerhalb der letzten 30 Tage finden Sie hier:

 

Directors´-Dealings-Meldungen