Investor Relations

Corporate Governance

Entsprechenserklärung

Die Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen der Regierungskommission Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG wurde am 13. Februar 2024 wie folgt veröffentlicht:

 

Gemeinsame Erklärung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Deutsche EuroShop AG zu den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex gem. § 161 AktG.
 

Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop AG erklären, dass den Empfehlungen der „Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex“ in der Fassung vom 28. April 2022 mit nur einer Ausnahme entsprochen wurde und wird.

1. Der Konzernabschluss wird binnen 120 Tagen nach Geschäftsjahresende veröffentlicht (Kodex Ziff. F. 2)

Die Gesellschaft legt Wert darauf, geprüfte und vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresabschlüsse zu veröffentlichen. Aufgrund der zeitlichen Abläufe für die Erstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses ist ein früherer Termin für die Veröffentlichung nicht möglich. Untestierte, aber für den Kapitalmarkt wesentliche Kennzahlen werden vorab veröffentlicht.

Hamburg, 13. Februar 2024

Vorstand und Aufsichtsrat
Deutsche EuroShop AG

Das IR-Team