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DES GB2014 D

SHOPPING70 GESCHÄFTSBERICHT 2014Deutsche EuroShop KONZERNABSCHLUSS Nachfolgend sind gemäß IFRS 13 Einzelheiten und Angaben zu den Hierarchiestufen der beizulegenden Zeitwerte der als Finanzinvestition gehaltenen Immobilien des Konzerns zum 31. Dezember 2014 dargestellt: in T€ Level 1 Level 2 Level 3 Investment Properties 3.060.179 Im aktuellen Geschäftsjahr wurden keine Umgliederungen zwi- schen den Stufen der Hierarchie vorgenommen. Leasingvereinbarungen Die Mietverhältnisse im Deutsche EuroShop-Konzern werden gemäß IAS 17 als Operatingleasingverhältnisse klassifiziert. Die Operatingleasingvereinbarungen beziehen sich auf im Eigen- tum des Konzerns stehende, als Finanzinvestition gehaltene Im- mobilien mit langfristigen Mietzeiträumen. Mieteinnahmen aus Operatingleasingverhältnissen werden linear über die Laufzeit des entsprechenden Leasingvertrages erfolgswirksam erfasst. Für den Leasingnehmer besteht keine Möglichkeit, die Immo- bilien am Ende der Laufzeit zu erwerben. FINANZINSTRUMENTE Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Schulden werden in der Konzernbilanz angesetzt, wenn der Konzern Vertrags- partei hinsichtlich der vertraglichen Regelungen des Finanz- instruments wird. Finanzinstrumente werden generell mit ihrem beizulegenden Zeitwert angesetzt. Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilneh- mern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermö- genswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt würde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der dem Preis zu Grunde liegende Geschäftsvorfall auf einem Hauptmarkt, zu dem der Konzern Zugang hat, stattfindet. Der Preis bemisst sich anhand der An- nahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung zu Grunde legen würden. Bei der Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes wird gemäß IFRS 13 zwischen drei Bewertungskategorien unterschieden: Level 1: Auf der ersten Ebene der „Fair Value-Hierarchie“ wer- den die beizulegenden Zeitwerte anhand von öffent- lich notierten Marktpreisen bestimmt, da auf einem aktiven Markt der bestmögliche objektive Hinweis für den beizulegenden Zeitwert eines finanziellen Ver- mögenswerts oder der finanziellen Verbindlichkeiten beobachtbar ist. Level 2: Wenn kein aktiver Markt für ein Instrument besteht, bestimmt ein Unternehmen den beizulegenden Zeit- wert mithilfe von Bewertungsmodellen. Zu den Be- wertungsmodellen gehören die Verwendung der jüngsten Geschäftsvorfälle zwischen sachverständi- gen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäfts- partnern, der Vergleich mit dem aktuellen beizu- legenden Zeitwert eines anderen, im Wesentlichen identischen Finanzinstruments, die Verwendung der Discounted Cash-Flow Methode oder von Options- preismodellen. Der beizulegende Zeitwert wird auf Grundlage der Ergebnisse einer Bewertungsmethode geschätzt, die im größtmöglichen Umfang Daten aus dem Markt verwendet und so wenig wie möglich auf unternehmensspezifischen Daten basiert. Level 3: Den auf dieser Ebene verwendeten Bewertungsmo- dellen liegen auch nicht am Markt beobachtbare Para- meter zugrunde. Bei Finanzinstrumenten, die regelmäßig zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, wird anhand einer Neubeurteilung zum Ende des Geschäftsjahres festgestellt, ob es zu einer Um- gruppierung zwischen den Hierarchiestufen gekommen ist. Bei mit fortgeführten Anschaffungskosten bilanzierten Finanzins- trumenten erfolgt die Bestimmung des Zeitwerts auf Grundla- ge der erwarteten Zahlungsströme unter Anwendung der zum Bilanzstichtag herrschenden risiko- und laufzeitkongruenten Referenzzinssätze. a. Derivative Finanzinstrumente Zur Absicherung von Zinsänderungsrisiken werden derivati- ve Finanzinstrumente eingesetzt, die die Kriterien des Hedge- Accounting in Bezug auf die Bilanzierung nach IAS 39 erfüllen. Es handelt sich hierbei um Festsatzswaps zur Begrenzung des Zinsänderungsrisikos variabel verzinslicher Darlehen, deren Laufzeit bis 2026 reicht. Diese Zinssicherungsgeschäfte werden mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt (wiederkehrende Fair Value Bewertung) und in den sonstigen Vermögenswerten bzw. sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen. Veränderungen werden, solange die Konditionen des Grund- und des Siche- rungsgeschäftes identisch sind, erfolgsneutral erfasst. Ein Ef- fektivitätstest für die Sicherungsmaßnahmen wird regelmäßig durchgeführt. Sofern die Effektivität zwischen dem Grund- und dem Sicherungsgeschäft nicht gegeben ist, wird das Sicherungs- geschäft als Derivat erfolgswirksam zum beizulegenden Zeit- wert bilanziert. Der ermittelte Barwert resultiert aus diskon- tierten Cashflows, die auf Basis aktueller Marktzinsen ermittelt wurden. Die Zinssicherungsgeschäfte und Darlehensverträge haben gleichlautende Endfälligkeiten. b. Finanzanlagen Die Finanzanlagen sind der Bewertungskategorie „Available- for-Sale“ zugeordnet und umfassen die Beteiligung an einer holländischen Kapitalgesellschaft, die von der Deutsche Euro- Shop gemeinschaftlich mit Partnerunternehmen als Joint Ven- ture geführt wird. Da die Deutsche EuroShop mit Blick auf die gesellschaftsvertraglichen Regelungen weder einen maßgebli- chen noch einen beherrschenden Einfluss an dieser Gesellschaft hat, wird die Beteiligung gemäß den Vorschriften des IAS 39 mit ihrem beizulegenden Zeitwert (wiederkehrende Fair Value Bewertung) bewertet. c. Forderungen und sonstige kurzfristige Vermögenswerte Die Forderungen und sonstigen kurzfristigen Vermögenswerte sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten gemindert um Wertberichtigungen bilanziert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden wertberichtigt, wenn mit ihrem Zah- lungseingang nicht mehr sicher gerechnet werden kann. Dies wird im Einzelfall am Bilanzstichtag überprüft. Sie werden ab- geschrieben, sofern die Forderung uneinbringlich wird. d. Abfindungsansprüche von Kommanditisten Die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nach den inter- nationalen Rechnungslegungsstandards ist im Standard IAS 32 Financial Instruments „Disclosure and Presentation“ geregelt. Danach werden die Eigenkapitalanteile der Fremdgesellschafter von Personenhandelsgesellschaften aufgrund eines möglichen Rückzahlungsanspruchs der Gesellschafter in Fremdkapital um- klassifiziert. Den Gesellschaftern einer Personenhandelsgesell- schaft steht nach §§131ff. HGB ein ordentliches gesetzliches Kündigungsrecht von sechs Monaten zum Geschäftsjahresende zu, das durch den Gesellschaftsvertrag zwar langfristig ausge- staltet, aber nicht ausgeschlossen werden kann. Anstelle des Eigenkapitals gelangt durch diese Regelung eine Verbindlichkeit in die Bilanz, die mit dem Zeitwert zu bilanzieren ist. e. Finanzverbindlichkeiten Die Bankverbindlichkeiten sind mit den fortgeführten Anschaf- fungskosten ausgewiesen. Davon abgesetzt sind Disagien, die nach IAS 39 über die Laufzeit der Darlehensvereinbarung zu verteilen sind und jährlich als Aufwand erfasst werden. Die Bewertung der Fremdkapitalkomponente von Wandel- anleihen wird unter Anwendung des Marktzinssatzes für eine gleichartige nicht wandelbare Schuldverschreibung bestimmt. Diese Fremdkapitalkomponente wird als Verbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Ef- fektivzinsmethode bewertet, bis die Wandlung erfolgt oder die Rückzahlung fällig wird. Der verbleibende Teil des Emissions- erlöses verkörpert den Wert des Wandlungsrechts. Dieser wird im Eigenkapital innerhalb der Kapitalrücklage erfasst. Die finan- zielle Verbindlichkeit erhöht sich erfolgswirksam im Zeitablauf in Höhe der Differenz zwischen dem effektiven Zinsaufwand und dem Nominalzins. f. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. g. Sonstige Verbindlichkeiten Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. h. Flüssige Mittel Die flüssigen Mittel beinhalten Bargeld und Bankguthaben (Laufzeit bis zu drei Monaten) mit ihren jeweiligen Nenn- beträgen. At-equity bilanzierte Finanzanlagen Anteile an assoziierten Unternehmen und Gemeinschafts- unternehmen werden mit ihren Anschaffungskosten in die Bilanz aufgenommen, die um Veränderungen des Anteils des Konzerns am Eigenkapital des assoziierten Unternehmens/ Gemeinschaftsunternehmens nach dem Erwerbszeitpunkt an- gepasst werden. Der Konzern überprüft zu jedem Bilanzstich- tag, ob Anzeichen vorliegen, dass in Bezug auf die fortgeführten Buchwerte der Anteile Wertminderungsbedarf besteht. Latente Steuern Nach IAS 12 werden für alle Differenzen zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz unter Verwendung des gegenwärtig gültigen Steuersatzes latente Steuern bilanziert. Gegenwärtig werden im Wesentlichen auf die Differenzen zwischen den IFRS-Buchwer- ten der Immobilien und ihren steuerlichen Buchwerten latente Steuern gebildet. Dabei wurde für inländische Gesellschaften ein einheitlicher Steuersatz von 15% Körperschaftsteuer zu- züglich Solidaritätszuschlag von 5,5% sowie teilweise 16,45% für die Gewerbesteuer angesetzt. Für die ausländischen Gesell- schaften werden die lokal gültigen Steuersätze zugrunde gelegt. Gemäß IAS 12.74 werden die aktiven latenten Steuern auf die vorhandenen Verlustvorträge mit den passiven latenten Steu- ern verrechnet. Sonstige Rückstellungen Sonstige Rückstellungen dürfen nach IFRS nur passiviert wer- den, wenn eine Außenverpflichtung besteht und mehr Gründe für eine Inanspruchnahme als dagegen sprechen. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst. Erläuterungen zur Konzernbilanz – Aktiva 1. Immaterielle Vermögenswerte KONZESSIONEN, GEWERBL. SCHUTZRECHTE U.Ä. RECHTE SOWIE LIZENZEN AN SOLCHEN RECHTEN U. WERTEN in T€ 2014 2013 Anschaffungskosten Stand 01.01. 64 64 Zugänge 14 4 Abgänge -28 -4 Stand 31.12. 50 64 Abschreibungen Stand 01.01. -56 -48 Zugänge -5 -11 Abgänge 28 3 Stand 31.12. -33 -56 Buchwert 01.01. 8 16 Buchwert 31.12. 17 8 In dieser Position werden im Wesentlichen Softwarelizenzen ausgewiesen. in T€ 20142013 Anschaffungskosten Stand 01.01. 6464 Zugänge 144 Stand 31.12. 5064 Abgänge 283 Buchwert 01.01. 816 Buchwert 31.12. 178

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