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DES GB2013 D

DEUTSCHEEUROSHOPGESCHÄFTSBERICHT2013/KONZERNABSCHLUSS 187 NAHESTEHENDE PERSONEN NACH IAS 24 Die Tochtergesellschaften, Gemeinschaftsunternehmen und assoziierte Unternehmen sowie die Mitglieder des Vor- stands und Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG gelten als nahestehende Personen im Sinne des IAS 24. Die Bezüge des Aufsichtsrats und des Vorstands sind im Abschnitt Aufsichtsrat und Vorstand sowie im Vergütungsbericht des Konzernlageberichts erläutert. Die Honorare für Dienstleistungsverträge mit der ECE-Unternehmensgruppe beliefen sich im Berichtsjahr auf 15.561 T€ (i.Vj. 16.719 T€). Demgegenüber standen Einnahmen aus Mietverträgen mit der ECE-Unternehmensgruppe in Höhe von 5.655 T€ (i.Vj. 5.797 T€). Die Forderungen gegenüber der ECE beliefen sich auf 3.982 T€ und die Verbind- lichkeiten betrugen 1.457 T€. Die Lieferungs- und Leistungsbeziehungen mit nahestehenden Personen erfolgten zu marktüblichen Konditionen. Hamburg, 15. April 2014 Deutsche EuroShop AG Der Vorstand Claus-Matthias Böge Olaf Borkers

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