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DES GB2013 D

DEUTSCHEEUROSHOPGESCHÄFTSBERICHT2013/KONZERNLAGEBERICHT 136 Ein Change-of-Control liegt vor, wenn die Deutsche EuroShop AG mit einer anderen Gesellschaft fusioniert, ein öffentliches Übernahmean- gebot nach dem Deutschen Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) abgegeben und von den Aktionären mehrheitlich angenommen wurde, eine Eingliederung in einen neuen Unternehmensverbund erfolgt oder ein Going Private inklusive Delisting vollzogen wird. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten diese Mitarbeiter in diesem Falle eine Einmalzahlung in Höhe von drei Bruttomonats- gehältern multipliziert mit der Anzahl der Jahre der Betriebszugehö- rigkeit, maximal jedoch begrenzt auf 24 Bruttomonatsgehälter. Im Übrigen gibt es derzeit im Deutsche EuroShop-Konzern keine Ent- schädigungsvereinbarungen mit Mitgliedern des Vorstands oder wei- teren Arbeitnehmern für den Fall eines Kontrollwechsels. Die wesentlichen Vereinbarungen der Deutsche EuroShop AG, die eine Klausel für den Fall einer Übernahme (Change of Control) der Deut- sche EuroShop AG enthalten, betreffen hauptsächlich bilaterale Kre- ditfazilitäten sowie mehrere Darlehensverträge. Im Übernahmefall haben die jeweiligen Kreditgeber das Recht, die Fazilität zu kündigen und gegebenenfalls fällig zu stellen bzw. die Rückzahlung der Darle- hen zu verlangen. Dabei wird eine Übernahme angenommen, wenn ein Dritter die Kontrolle über die Deutsche EuroShop AG erlangt; dies kann auch eine gemeinschaftlich handelnde Gruppe sein. Erklärung zur Unterneh- mensführung (§ 289a HGB) Die Erklärung gemäß Ziffer 3.10 des Deutschen Corporate Gover- nance Kodex sowie gemäß §289a HGB über Unternehmensführung ist auf der Website der Deutsche EuroShop veröffentlicht unter www.deutsche-euroshop.de/ezu. Hamburg, 15. April 2014 ZUKUNFTSBEZOGENE AUSSAGEN Dieser Lagebericht enthält zukunftsbezogene Aussagen, die auf Einschät- zungen künftiger Entwicklungen seitens des Vorstands basieren. Die Aussagen und Prognosen stellen Einschätzungen dar, die auf Basis aller zum jetzigen Zeitpunkt zur Verfügung stehenden Informationen getroffen wurden. Sollten die den Aussagen und Prognosen zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreffen, so können die tatsächlichen Ergebnisse von den zurzeit erwarteten abweichen. RUNDUNGEN UND VERÄNDERUNGSRATEN Bei Prozentangaben und Zahlen in diesem Bericht können Rundungsdif- ferenzen auftreten. Die Vorzeichenangabe der Veränderungsraten richtet sich nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten: Verbesserungen werden mit Plus (+) bezeichnet, Verschlechterungen mit Minus (-).

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