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DES GB2012 D

Finanzinstrumente E. FINANZVERBINDLICHKEITEN Die Bankverbindlichkeiten sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten ausgewiesen. Davon abgesetzt sind Disagien, die nach IAS 39 über die Laufzeit der Darlehensvereinbarung zu verteilen sind und jährlich als Aufwand erfasst werden. Die Bewertung der Fremdkapitalkomponente von Wandelanleihen wird unter Anwendung des Marktzinssatzes für eine gleichartige, nicht wandelbare Schuldverschreibung bestimmt. Diese Fremdkapitalkomponente wird als Verbindlichkeit zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet, bis die Wandlung erfolgt oder die Rückzahlung fällig wird. Der verbleibende Teil des Emissionserlöses verkörpert den Wert des Wandlungsrechts. Dieser wird im Eigenkapital innerhalb der Kapitalrück- lage erfasst. Die finanzielle Verbindlichkeit erhöht sich erfolgswirksam im Zeitablauf in Höhe der Differenz zwischen dem effektiven Zinsaufwand und dem Nominalzins. F. VERBINDLICHKEITEN AUS LIEFERUNGEN UND LEISTUNGEN Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind mit ihren Rückzahlungsbeträgen angesetzt. G. SONSTIGE VERBINDLICHKEITEN Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit den fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. H. FLÜSSIGE MITTEL Die flüssigen Mittel beinhalten Bargeld und Bankguthaben (Laufzeit bis zu drei Monaten) mit ihren jeweiligen Nennbeträgen. ANTEILE AN AT-EQUITY BEWERTETEN ASSOZIIERTEN UNTERNEHMEN Unternehmen mit einem geringen Geschäftsumfang, an denen die Deutsche EuroShop in der Regel mit 20 bis 50% beteiligt ist und einen maßgeblichen, aber keinen beherrschenden Einfluss ausübt, werden als assoziierte Unterneh- men At-equity bewertet. Dabei werden die Veränderungen des Eigenkapitals dieser Gesellschaften, die dem Kapital- anteil der Deutsche EuroShop entsprechen, ergebniswirksam bilanziert. LATENTE STEUERN Nach IAS 12 werden für alle Differenzen zwischen Steuerbilanz und IFRS-Bilanz unter Verwendung des gegenwärtig gültigen Steuersatzes latente Steuern bilanziert. Gegenwärtig werden im Wesentlichen auf die Differenzen zwischen den IFRS-Buchwerten der Immobilien und ihren steuerlichen Buchwerten latente Steuern gebildet. Dabei wurde für inländische Gesellschaften ein einheitlicher Steuersatz von 15% Körperschaftsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5% sowie teilweise 16,45% für die Gewerbesteuer angesetzt. Für die ausländischen Gesellschaften werden die lokal gültigen Steuersätze zugrunde gelegt. Gemäß IAS 12.74 werden die aktiven latenten Steuern auf die vorhandenen Verlustvorträge mit den passiven latenten Steuern verrechnet. SONSTIGE RÜCKSTELLUNGEN Sonstige Rückstellungen dürfen nach IFRS nur passiviert werden, wenn eine Außenverpflichtung besteht und mehr Gründe für eine Inanspruchnahme als dagegen sprechen. Langfristige Rückstellungen werden abgezinst. KONZERNABSCHLUSS DES GESCHÄFTSBERICHT 2012 { 156 }

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