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DES GB2012 D

Grundlagen der Berichterstattung In 2012 hat das IASB Standards sowie Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards herausgegeben, die im Konzernabschluss für diesen Zeitraum noch nicht verpflichtend anzuwenden waren. ¤ IAS 1 „Darstellung des Abschlusses“: Änderungen der Darstellung des sonstigen Ergebnisses (seit 1. Juli 2012) ¤ IAS 19 „Leistungen an Arbeitnehmer“: Behandlung leistungsorientierter Versorgungspläne und von Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (ab 1. Januar 2013) ¤ IFRS 10 „Konzernabschlüsse“ (ab 1. Januar 2014) ¤ IFRS 11 „Gemeinsame Vereinbarungen“ (ab 1. Januar 2014) ¤ IFRS 12 „Angaben zu Anteilen an Unternehmen“ (ab 1. Januar 2014) ¤ IFRS 13 „Bewertung zum beizulegenden Zeitwert“ (ab 1. Januar 2013) ¤ IAS 27 „Separate Abschlüsse“ (ab 1. Januar 2014) ¤ IAS 28 „Anteile an assoziierten Unternehmen und Joint Ventures“ (ab 1. Januar 2014) ¤ IAS 12 „Latente Steuern“: Realisierung der zugrunde liegenden Vermögenswerte (Beginn des ersten bei oder nach Inkrafttreten der Verordnung beginnenden Geschäftsjahres) ¤ Änderungen an IFRS 1 „Bedeutende Hochinflation und Aufhebung fester Übergangstermine für Erstanwender“ (Beginn des ersten bei oder nach Inkrafttreten der Verordnung beginnenden Geschäftsjahres) ¤ Änderungen an IFRS 7 „Finanzinstrumente: Angaben“ – Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden (ab 1. Januar 2013) ¤ Änderungen an IAS 32 „Finanzinstrumente: Darstellung“ – Saldierung finanzieller Vermögenswerte und Schulden (ab 1. Januar 2014) ¤ IFRIC 20 „Abraumkosten in der Produktionsphase einer Tagebaumine“ (ab 1. Januar 2013) Die Umsetzung der in 2012 noch nicht anzuwendenden Verlautbarungen erfolgt im Jahr der erstmalig verpflichten- den Anwendung. Die einzelnen Auswirkungen der Änderungen werden vom Konzern geprüft. Folgende Standards sowie Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standards wurden vom IASB herausgege- ben, sind aber im Konzernabschluss zum 31. Dezember 2012 noch nicht verpflichtend anzuwenden. Die Anwendung setzt voraus, dass sie im Rahmen des IFRAS-Übernahmeverfahrens („Endorsement“) der EU angenommen werden. ¤ IFRS 9 „Finanzinstrumente“ (ab 1. Januar 2015) ¤ Änderungen an IFRS 1 „Erstmalige Anwendung der International Financial Reporting Standards“ – Beihilfen der öffentlichen Hand (ab 1. Januar 2013) ¤ Jährliche Verbesserungen an den IFRS – Zyklus 2009 –2011 (ab 1. Januar 2013) ¤ Änderungen an IFRS 10, IFRS 11, IFRS 12: Übergangsleitlinien (ab 1. Januar 2013) ¤ Änderungen an IFRS 10, IFRS 12 und IAS 27: Investmentgesellschaften (ab 1. Januar 2014) Die Umsetzung der in 2012 noch nicht anzuwendenden Verlautbarungen erfolgt im Jahr der erstmalig verpflichtenden Anwendung. Die einzelnen Auswirkungen der Änderungen werden vom Konzern geprüft. KONZERNABSCHLUSS DES GESCHÄFTSBERICHT 2012 { 152 }

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