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DES GB2012 D

Währungsumrechnung Konzernwährung ist der Euro (€). Die außerhalb des Gebiets der Europäischen Währungsunion gelegenen, in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften werden als rechtlich selbstständige, aber wirtschaftlich unselbstständige, integrierte Unternehmen angesehen. Daher weicht die Berichtswährung dieser Einheiten (polnischer Zloty und ungarischer Forint) von der funktionalen Währung (€) ab. Gemäß IAS 21 erfolgt die Umrechnung der in ausländischer Währung aufgestellten Jahresabschlüsse nach dem Konzept der funktionalen Währung, sodass die Bilanz so umzurechnen ist, als wären die Geschäftsvorfälle beim Konzern selbst angefallen, da die lokale Währung der integrierten Unternehmen schon für diese selbst als Fremdwährung gilt. Daher werden die monetären Werte zum Stichtagskurs und die nichtmonetären Posten zum Kurs des Erstverbu- chungszeitpunktes umgerechnet. Nichtmonetäre Posten, die zum beizulegenden Zeitwert anzusetzen sind, sind zum Stichtagskurs umzurechnen. Die Posten der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, die erfolgswirksam erfasst wer- den, werden zu Jahresdurchschnittskursen bzw. bei stärkeren Schwankungen mit dem Kurs am Transaktionstag umge- rechnet. Eine Umrechnungsdifferenz, die entstehen kann, wenn die Umrechnungskurse der Bilanz und der Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung differieren, wird erfolgswirksam berücksichtigt. Für die Umrechnung der ungarischen Abschlussbestandteile der Einkaufs-Center Arkaden Pécs KG, Hamburg, von Forint in Euro wurde ein Stichtagskurs von 291,29 HUF (i.Vj. 311,13 HUF) und ein Durchschnittskurs von 289,42 HUF (i.Vj. 279,28 HUF) angewandt. Bei der Umrechnung des Einzelabschlusses der polnischen Objekt- gesellschaft wurde ein Stichtagskurs von 4,0822 PLN (i.Vj. 4,4168 PLN) und ein Durchschnittskurs von 4,185 PLN (i.Vj. 4,1189 PLN) zugrunde gelegt. Änderung von Bilanzierungs– und Bewertungsmethoden KORREKTUR DER VORJAHRESWERTE GEMÄSS IAS 8 (FEHLERKORREKTUR) Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat uns mitgeteilt, dass nach Prüfung der Rechnungslegung des Geschäftsjahres 2011 zwei Fehler festzustellen sind: In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist die Position „Bewertungsergebnis“ um 8,3 Mio.€ zu gering aus- gewiesen, weil der Aufwand für einen Unternehmenszusammenschluss im Zusammenhang mit dem Erwerb des „Billstedt-Center Hamburg“, der im Geschäftsjahr 2010 zu erfassen gewesen wäre, fälschlicherweise im Geschäfts- jahr 2011 erfasst worden ist. In der Konzernkapitalflussrechnung 2011 werden im „Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit“ Zahlungsmittelzuflüsse in Höhe von 155,2 Mio.€ und im „Cashflow aus Investitionstätigkeit“ Zahlungsmittelabflüsse in gleicher Höhe jeweils im Zusammenhang mit dem Erwerb des „Billstedt-Center Hamburg“ ausgewiesen, ohne dass in dieser Höhe Zah- lungsmittelzu- oder abflüsse tatsächlich stattgefunden haben. Darüber hinaus wurde im Rahmen der Korrektur der Kapitalflussrechnung auch die Abbildung der Kaufpreisvor- auszahlungen im Zusammenhang mit den Anteilsaufstockungen an der Allee-Center Hamm KG und an der Rhein- Neckar-Zentrum KG in 2011 korrigiert. DES GESCHÄFTSBERICHT 2012 { 149 } KONZERNABSCHLUSS Währungsumrechnung

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