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DES GB2012 D

Im Geschäftsjahr 2012 existierten keine Berater- oder sonstigen Dienstleistungs- bzw. Werkverträge zwischen Mitgliedern des Aufsichtsrats und der Gesellschaft. ZUSAMMENSETZUNG UND VIELFALT Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung konkrete Ziele formuliert und sich an den Bedürfnissen einer börsennotierten Gesellschaft orientiert, die mit kleinem Personalstamm lang- fristige Investitionen mit hohem Kapitaleinsatz tätigt. Vor die- sem Hintergrund soll sich der Aufsichtsrat zusammensetzen aus mehrheitlich unabhängigen Mitgliedern beiderlei Geschlechts, die über besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Ein- zelhandel, der Vermietung von Einzelhandelsflächen sowie im Management von Shoppingcentern, der Eigen- und Fremdkapi- talfinanzierung börsennotierter Immobiliengesellschaften sowie der Rechnungslegung nach deutschen und internationalen Vor- schriften verfügen. Der Aufsichtsrat ist weiterhin der Auffas- sung, dass für Aufsichtsratsmitglieder die wesentlichen Kriterien „Qualifikation“ und „Fähigkeit“ gelten sollen. Eine Altersgrenze ist daher nicht festgelegt, das 70. Lebensjahr sollte aber nicht wesentlich überschritten werden. Zur Umsetzung dieser Ziele wurde durch Satzungsänderungs- beschluss und entsprechende Wahlen zum Aufsichtsrat auf der Hauptversammlung am 21.06.2012 der Aufsichtsrat mit Wir- kung zum 13.07.2012 (Eintragung der Satzungsänderung in das Handelsregister) auf neun Mitglieder erweitert. Die neuen Mit- glieder weisen die angestrebten Qualifikationen und Kenntnisse entsprechend der Zielsetzung auf. Frau Karin Dohm wurde zum Financial Expert des Aufsichtsrats gewählt. Mit den auslaufenden Mandatsperioden verschiedener Mitglieder des Aufsichtsrats in 2013 und 2014 sollen die Zielsetzungen weiterverfolgt werden. VORSTAND Der Vorstand der Deutsche EuroShop leitet das Unternehmen nach den aktienrechtlichen Bestimmungen und einer Geschäfts- ordnung. Die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Geschäftsver- fahren des Vorstands sind in einer Geschäftsordnung sowie einem Geschäftsverteilungsplan festgelegt. Zu den Geschäfts- führungsaufgaben des Vorstands zählen in erster Linie die Fest- legung der strategischen Ausrichtung und die Führung des Kon- zerns, die Planung sowie die Einrichtung und die Durchführung eines Risikomanagements. Der Vorstand der Deutsche EuroShop besteht aktuell aus zwei Mitgliedern. Claus-Matthias Böge geb. am 13. Februar 1959 Erste Bestellung: 2001 Bestellt bis: 2015 Claus-Matthias Böge wurde mit seinem Eintritt 2001 in die Deut- sche EuroShop Mitglied des Vorstands. 2003 übernahm er seine jetzige Funktion als Sprecher des Vorstands. Er fungiert gleich- zeitig als Geschäftsführer und Verwaltungsrat verschiedener Gesellschaften im Deutsche EuroShop-Konzern. Olaf Borkers geb. am 10. Dezember 1964 Erste Bestellung: 2005 Bestellt bis: 2016 Olaf Borkers wurde mit seinem Eintritt in die Deutsche EuroShop in 2005 Mitglied des Vorstands. Er fungiert ebenfalls gleichzeitig als Geschäftsführer und Verwaltungsrat verschiedener Gesell- schaften im Deutsche EuroShop-Konzern. AUFSICHTSRAT Der Aufsichtsrat überwacht und berät den Vorstand bei der Geschäftsführung nach den aktienrechtlichen Bestimmungen und einer Geschäftsordnung. Er bestellt die Vorstandsmitglieder; wesentliche Geschäfte des Vorstands benötigen seine Zustim- mung. Der Aufsichtsrat hat neun Mitglieder, die von der Haupt- versammlung gewählt werden. Der Aufsichtsrat hat die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands festgelegt. Neben einem dreiköpfigen Aufsichtsrats- präsidium und einem dreiköpfigen Prüfungsausschuss wurde ein dreiköpfiger Kapitalmarktausschuss gebildet. Dem Aufsichtsrat gehören an: Manfred Zaß, Vorsitzender Dr. Michael Gellen, stellvertretender Vorsitzender Thomas Armbrust Karin Dohm Dr. Jörn Kreke Reiner Strecker Klaus Striebich Alexander Otto Dr. Bernd Thiemann Dem Aufsichtsratspräsidium gehören Herr Zaß, Herr Dr. Gellen und Herr Armbrust an. Vorsitzender des Präsidiums ist der Auf- sichtsratsvorsitzende. Das Präsidium berät bei eiligen Geschäfts- angelegenheiten und fasst entsprechende Beschlüsse. Zudem ist es zuständig für die Vorbereitung von Personalangelegenheiten des Vorstands und die Prüfung der Corporate-Governance-Grund- sätze des Unternehmens. Das Aufsichtsratspräsidium nimmt gleichzeitig die Aufgaben eines Nominierungsausschusses wahr. Dem Prüfungsausschuss gehören Frau Dohm als Financial Expert und Vorsitzende sowie die Herren Zaß und Armbrust an. Der Prüfungsausschuss ist für Fragen zur Rechnungslegung, INVESTOR RELATIONS Corporate Governance 3 DES GESCHÄFTSBERICHT 2012 { 115 }

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