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DES GB 2011 Finanzbericht deutsch

Gemeinsame Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Deutsche EuroShop AG zu den Empfehlungen der Regierungs- kommission Deutscher Corporate Gover- nance Kodex gemäß §161 AktG Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche EuroShop AG erklären, dass den vom Bun- desministerium der Justiz am 4. Juli 2003 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der „Regierungs- kommission Deutscher Corporate Gover- nance Kodex“ in der Fassung vom 26. Mai 2010 mit wenigen nachfolgenden Ausnah- men entsprochen wurde und wird. • Die D&O-Versicherung beinhaltet keinen Selbstbehalt des Aufsichtsrats (Kodex Ziff. 3.8). Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Eu- roShop AG handeln seit Gründung der Ge- sellschaft und damit bereits vor der offiziellen Einführung einer Corporate Governance verantwortlich und für eine auf Wertschöp- fung ausgerichtete Leitung und Kontrolle der Gesellschaft. Daher ist aus Sicht der Gesell- schaft die Vereinbarung eines Selbstbehaltes entbehrlich, zumal dieses keinen Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie hat. • Für Vorstandsmitglieder ist keine Alters- grenze festgelegt (Kodex Ziff. 5.1.2). Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass für Vorstandsmitglieder die wesentlichen Krite- rien „Qualifikation“ und „Fähigkeit“ gelten. Eine Altersgrenze könnte eine qualifizierte und erfolgreiche Vorstandsarbeit beenden. • Für Aufsichtsratsmitglieder ist keine Alters- grenze festgelegt (Kodex Ziff. 5.4.1). Der Aufsichtsrat ist der Auffassung, dass für Aufsichtsratsmitglieder die wesentlichen Kriterien „Qualifikation“ und „Fähigkeit“ gelten. Eine Altersgrenze könnte eine quali- fizierte und erfolgreiche Aufsichtsratsarbeit beenden. • Die Aufsichtsratsvergütung enthält keine erfolgsorientierten Elemente (Kodex Ziff. 5.4.6). Die Gesellschaft ist der Auffassung, dass eine feste Vergütung des Aufsichtsrats das Geschäftsmodell am besten abbildet. Der langfristige Unternehmenserfolg resultiert wesentlich aus der Wahl der zu erwerbenden und im Bestand zu haltenden Einkaufszent- ren sowie der Qualität der langfristigen Miet- verträge. • Der Konzernabschluss wird binnen 120 Tagen nach Geschäftsjahresende veröffent- licht (Kodex Ziff. 7.1.2). Die Gesellschaft legt Wert darauf, geprüfte und vom Aufsichtsrat festgestellte Jahresab- schlüsse zu veröffentlichen. Aufgrund der zeitlichen Abläufe für die Erstellung, Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses ist ein früherer Termin für die Veröffentlichung nicht möglich. Untestierte, aber für den Ka- pitalmarkt wesentliche Kennzahlen werden vorab veröffentlicht. Hamburg, 30. November 2011 Vorstand und Aufsichtsrat Deutsche EuroShop AG Galeria Bałtycka, Danzig, Polen DES Geschäftsbericht 2011 71

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